Allgemeine Geschäftsbedingungen Webdesign
Die Webdesign-Dienste von BIBOH Lutz Günther (im folgenden BIBOH) werden laut neustem Angebot und unter Berücksichtigung der folgenden Geschäftsbedingungen, die Vertragsbestandteil sind, durchgeführt.
1) Vertragsschluss
a. Für Verträge zum Webdesign mit BIBOH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
b. Angebote von BIBOH in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
c. BIBOH recherchiert und kalkuliert für seine Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt BIBOH manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 10 Arbeitstage an seinen Auftrag gebunden. Sollte BIBOH nicht binnen 10 Arbeitstagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
d. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
2) Leistungsumfang
a. BIBOH bietet im Zuge des Webdesigns folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafik- und Multimediadienstleistungen, Einbindung von allen zusätzlichen technischen Möglichkeiten in bestehende Websites.
b. BIBOH erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von BIBOH, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss BIBOH nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
c. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von BIBOH zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann BIBOH dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit BIBOH schriftlich darauf hingewiesen hat.
d. BIBOH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.
3) Preise und Zahlung
a. Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebotes weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und / oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungstermin mehr als vier Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen letztere die ursprünglich vereinbarten um mehr als 10%, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
b. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.
c. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
i.des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
ii.von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
iii.von Aufwand für Lizenzmanagement,
iv.in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
v.außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
d. Der Rechnungsbetrag muss bis spätestens 10 Kalendertage nach dem Zugang der Rechnung beglichen sein. Für verspätete Zahlung ist BIBOH berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro pro Mahnung zu erheben.
e. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz rechnen.
f. Der Kunde muss damit rechnen, dass BIBOH Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann BIBOH Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
g. BIBOH ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
4) Termine, Fristen und Leistungshindernisse
a. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
b. Ist für die Leistung von BIBOH die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
c. Der Liefer- oder Leistungstermin verlängert sich entsprechend bei Verzögerungen infolge von
i.Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
ii.unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie BIBOH nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
iii.Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller)
d. Soweit BIBOH seine vertraglichen Leistungen infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für BIBOH unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für BIBOH keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
e. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
5) Abnahme
a. Der Kunde wird die Leistungen von BIBOH nach Maßgabe des vorgelegten Pflichtenheftes oder Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald BIBOH die Abnahmebereitschaft mitteilt.
b. Die Leistungen von BIBOH gelten als abgenommen, wenn BIBOH die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
i.und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Arbeitstagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
ii.oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt BIBOH damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von BIBOH erbrachten Leistungen beruht.
6) Mitwirkungspflicht
a. Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
b. Soweit BIBOH dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und / oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit BIBOH keine Korrekturaufforderung erhält.
c. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
d. Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von BIBOH, wie z.B. einer Website, auftreten, wird der Kunde BIBOH unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, Email) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
7) Nutzungsrechte
a. BIBOH räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht ein. Erbringt BIBOH Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und / oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von BIBOH
b. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, BIBOH über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
c. BIBOH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
d. BIBOH nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die BIBOH keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. BIBOH wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
e. BIBOH kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
f. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird BIBOH vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde BIBOH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
g. Der Kunde ist verpflichtet, BIBOH über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen BIBOH dabei zu unterstützen.
h. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von BIBOH z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er BIBOH unverzüglich darüber informieren.
8) Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
a. Der Kunde räumt BIBOH das Recht ein, das Logo von BIBOH und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von BIBOH zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
b. BIBOH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
9) Gewährleistung
a. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von BIBOH innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch BIBOH ausgebessert oder ausgetauscht. BIBOH behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
b. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (Punkt 6d) beachten.
c. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
d. Die Gewährleistung besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
e. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung zur Leistung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
f. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde BIBOH spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitteilen. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z. B. durch Fehlerprotokolle).
10) Haftung
a. Für Rechtsmängel und Garantien haftet BIBOH unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
b. Für leichte Fahrlässigkeit haften BIBOH und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
c. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
11) Pflicht des Kunden zur Datensicherung
a. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
12) Datenschutz und Geheimhaltung
a. BIBOH speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung).
b. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
c. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Quellcode sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
d. BIBOH weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
13) Kündigung
a. Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
b. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen Punkt 7 – Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann BIBOH fristlos kündigen.
14) Anwendbares Recht
a. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15) Salvatorische Klausel
a. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.