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Allgemeine Geschäftsbedingungen Webdesign


Die Webdesign-Dienste von BIBOH Lutz Günther (im fol­gen­den BIBOH) werden laut neustem An­gebot und unter Be­rück­sichtigung der fol­genden Ge­schäfts­bedingungen, die Ver­trags­bestand­teil sind, durch­ge­führt.

 

1) Vertragsschluss

a. Für Ver­träge zum Web­design mit BIBOH gelten aus­schließlich diese Ge­schäfts­be­dingungen.

b. Angebote von BIBOH in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch be­züglich der Preis­angaben – frei­bleibend und un­ver­bindlich, sofern nicht aus­drücklich eine ver­bindliche Zu­sicherung er­folgt.

c. BIBOH re­cherchiert und kalkuliert für seine Arbeit sorg­fältig. Dafür be­nötigt BIBOH manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 10 Arbeits­tage an seinen Auf­trag ge­bunden. Sollte BIBOH nicht binnen 10 Arbeits­tagen nach Auftrags­ein­gang die An­nahme ab­lehnen, so gilt die Be­stätigung als er­teilt.

d. Mündliche Neben­abreden sind un­wirksam. Än­derungen der Be­dingungen, ein­schließlich dieser Schrift­form­klausel, be­dürfen der Schrift­form.

 

2) Leistungsumfang

a. BIBOH bietet im Zuge des Web­designs folgende Lei­stungen an: Er­stel­lung, An­pas­sung und Pflege von Web­sites, sonstige Grafik- und Multi­media­dienst­leistungen, Ein­bindung von allen zu­sätzlichen tech­nischen Möglich­keiten in be­stehende Web­sites.

b. BIBOH er­bringt seine Dienst­leistungen nach den Wünschen und An­gaben des Kunden. Instal­lation, Ein­weisung und Schulung ge­hören nur zu den Leistungs­pflichten von BIBOH, wenn dies ver­einbart ist. Än­derungs- und Er­weiterungs­wünsche muss BIBOH nur be­rück­sichtigen, wenn sie aus technischen Grün­den er­forderlich sind, um den Vertrags­zweck zu er­reichen.

c. Bei einer wesent­lichen Än­derung der ver­trag­lichen Pflichten von BIBOH zum Zweck der An­pas­sung an die Be­lange des Kunden kann BIBOH dem Kunden den er­forder­lichen Mehr­aufwand in Rechnung stel­len. Dies gilt auch für eine um­fang­reiche Prüfung, ob und zu welchen Be­dingungen die Än­derung oder Er­weiterung durch­führbar ist, soweit BIBOH schriftlich darauf hin­ge­wiesen hat.

d. BIBOH ist zu Teil­lieferungen be­rechtigt, soweit diese für den Kunden nicht un­zu­mutbar sind.

 

3) Preise und Zahlung

a. Es gelten die Listen­preise zum Zeit­punkt des Vertrags­schlusses. Fest­preise gelten nur dann, wenn die Preis­ab­sprache im Einzel­fall z. B. auf­grund eines An­gebotes weder eine Preis­er­höhungs­möglichkeit noch eine zeitliche Be­grenzung der Fest­preis­abrede enthält. Liegen zwischen Vertrags­schluss und ver­einbartem und / oder tat­sächlichem Liefer- oder Leistungs­termin mehr als vier Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder Be­reit­stel­lung gültigen Preise. Über­steigen letztere die ur­sprünglich ver­einbarten um mehr als 10%, so kann der Kunde vom Vertrag zu­rück­treten.

b. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatz­steuer mit ein. Versand­kosten, Instal­lation, Schulung und sonstige Neben­leistungen sind im Preis nicht inbe­griffen, soweit keine anders lautende Verein­barung schriftlich ge­trof­fen wurde.

c. Zusatz­leistungen, die nicht in der Preis­liste oder dem An­gebot enthalten sind, sind gesondert zu ver­güten. Dies gilt insbe­sondere für Mehr­auf­wand in­folge

i.des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,

ii.von not­wendiger und zu­mutbarer Inan­spruch­nahme von Leistungen Dritter,

iii.von Aufwand für Lizenz­management,

iv.in Auftrag gegebener Test-, Recherche­dienst­leistungen und recht­lichen Prüfungen sowie

v.außerhalb der Geschäfts­zeiten erbrachter Dienst­leistungen.

d. Der Rechnungs­betrag muss bis spätestens 10 Kalender­tage nach dem Zu­gang der Rechnung be­glichen sein. Für ver­spätete Zahlung ist BIBOH be­rechtigt, eine Bearbeitungs­gebühr von 5,00 Euro pro Mahnung zu er­heben.

e. Be­findet sich der Kunde mit der Zahlung im Ver­zug, so muss er mit Verzugs­zinsen in Höhe von 5 % über dem Basis­zins­satz rechnen.

f. Der Kunde muss damit rechnen, dass BIBOH Zahlungen zu­nächst auf ältere Schulden an­rechnet. Sind bereits Kosten der Rechts­ver­folgung wie Mahn­kosten ent­standen, so kann BIBOH Zahlungen des Kunden zu­nächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zu­letzt auf die Haupt­leistung an­rechnen.

g. BIBOH ist be­rechtigt, für Web­design- oder Program­mier­leistungen eine Voraus­zahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamt­auftrags­werts zu ver­langen.

 

4) Termine, Fristen und Leistungs­hindernisse

a. Liefer­termine oder -fristen, die ver­bindlich oder un­verbindlich ver­einbart werden können, be­dürfen der Schrift­form.

b. Ist für die Leistung von BIBOH die Mit­wirkung des Kunden er­forderlich oder ver­einbart, so ver­längert sich die Liefer­zeit um die Zeit, die der Kunde dieser Ver­pflichtung nicht nach­ge­kommen ist.

c. Der Liefer- oder Leistungs­termin ver­längert sich ent­sprechend bei Ver­zögerungen infolge von

i.Veränderungen der An­forderungen des Kunden,

ii.unzureichenden Voraus­setzungen in der Anwendungs­umgebung (Hardware- oder Software­defizite), soweit sie BIBOH nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,

iii.Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller)

d. Soweit BIBOH seine ver­traglichen Leistungen in­folge von Arbeits­kampf, höherer Gewalt oder anderer für BIBOH un­abwend­barer Um­stände nicht oder nicht frist­gerecht er­bringen kann, treten für BIBOH keine nach­teiligen Rechts­folgen ein.

e. Werden von dem Kunden Än­derungen oder Er­gänzungen be­auftragt, die nicht nur gering­fügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertrags­gegenstand orientieren, ihre Gültig­keit.

 

5) Abnahme

a. Der Kunde wird die Leistungen von BIBOH nach Maß­gabe des vorge­legten Pflichten­heftes oder Check­listen unver­züglich ab­nehmen, sobald BIBOH die Abnahme­bereitschaft mit­teilt.

b. Die Leistungen von BIBOH gelten als ab­genommen, wenn BIBOH die Abnahme­bereitschaft unter Hinweis auf die Bedeu­tung des Unter­bleibens der Abnahme­erklärung mitgeteilt hat

i.und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeit­raumes, der es ihm bei der gefor­derten sorg­fältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Arbeits­tagen, die Ab­nahme erklärt oder unter An­gabe von nach Kräften zu detail­lierenden Mängeln ver­weigert,

ii.oder der Kunde die Web­site oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zu­gänglich ins Netz stellt BIBOH damit be­auftragt, soweit die Nicht­abnahme nicht auf einem er­heblichen Mangel der von BIBOH erbrachten Leistungen beruht.

 

6) Mitwirkungspflicht

a. Der Kunde wird not­wendige Daten, vor allem einzu­pflegende In­halte für die Web­sites zeit­gerecht und in digitaler Form zur Ver­fügung stellen.

b. Soweit BIBOH dem Kunden Ent­würfe und/oder Test­versionen unter Angabe einer an­gemes­senen Frist für die Prüfung auf Richtig­keit und Vollständig­keit überlässt, gelten die Ent­würfe und / oder Test­versionen mit Ab­lauf der Frist als genehmigt, soweit BIBOH keine Korrekturauf­forderung erhält.

c. Der Kunde ist für aus­reichende Res­sourcen und Informationen im Rahmen seiner Mit­wirkungs­pflicht ver­antwortlich. Er wird für die Verfüg­barkeit der er­forderlichen An­zahl kompetenter Mit­arbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für aus­reichende Rechner­kapazitäten wie Speicher, Prozessor­leistung und Leitungs­kapazitäten sorgen.

d. Soweit Fehler oder Be­einträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von BIBOH, wie z.B. einer Web­site, auftreten, wird der Kunde BIBOH unver­züglich unter An­gabe von Zeit­punkt und Fehler­spezifikation sowie Name und Tele­kom­munikations­daten (Telefon, Email) des meldenden und zu­ständigen Mit­arbeiters davon unter­richten.

 

7) Nutzungsrechte

a. BIBOH räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungs­recht ein. Er­bringt BIBOH Leistungen zur Gestal­tung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungs­zweck der Web­site und / oder von deren Bestand­teilen auf eine Ver­wendung im Internet be­schränkt. Dieses Recht er­wirbt der Kunde mit vol­lständiger Zahlung der Leistungen von BIBOH

b. Der Kunde ist auf Ver­langen ver­pflichtet, BIBOH über den Umfang der Nutzung schriftlich Aus­kunft zu er­teilen.

c. BIBOH geht bei der Ver­wendung von Vor­lagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag er­forderliche Nutzungs­recht verfügt.

d. BIBOH nimmt für die Web­site auch Rechte Dritter (fremdes Lizenz­material) in An­spruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich – einge­schränkt über­tragen werden können. Die ein­geschränkte Über­tragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenz­material nicht mehr oder zu erheblich ver­änderten Konditionen, auf die BIBOH keinen Ein­fluss hat, zur Ver­fügung steht. BIBOH wird sich in diesem Fall nach besten Kräften be­mühen, ähnliches Material zu ver­wenden.

e. BIBOH kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenz­material durch das Vor­legen der Ab­rechnung des Lizenz­gebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Aus­weis mit Rechten Dritter be­lasteter Bestand­teile der Web­site erfolgt nicht.

f. Der Kunde darf fremdes Lizenz­material nur im Zusammen­hang mit und im Rahmen der Web­site nutzen. Wird BIBOH vom Lizenz­geber in An­spruch genommen, weil das fremde Lizenz­material nicht dem­ent­sprechend ver­wandt wurde, so ist der Kunde BIBOH zum Ersatz des daraus ent­stehenden Schadens ver­ant­wortlich.

g. Der Kunde ist ver­pflichtet, BIBOH über jede un­recht­mäßige Nutzung des Lizenz­materials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutz­rechte gerichtlich vorzu­gehen BIBOH dabei zu unter­stützen.

h. Werden dem Kunden Ver­letzungen von Nutzungs­rechten durch die Leistungen von BIBOH z. B. durch Ab­mahnungen Dritter bekannt, so wird er BIBOH unver­züglich darüber informieren.

8) Urheberrechts­vermerke und Referenz­nachweise

a. Der Kunde räumt BIBOH das Recht ein, das Logo von BIBOH und ein Impres­sum in die Websites des Kunden ein­zu­binden und diese mit­ein­ander und der Web­site von BIBOH zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutz­vermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechts­vorbehalte unver­ändert über­nehmen. Dies gilt ins­besondere auch für die im Programm­code ange­brachten Hin­weise auf den Ur­heber.

b. BIBOH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Ent­würfe und Objekte, auch wenn sie auf Kunden­vor­lagen beruhen, zu Präsentations­zwecken zu ver­wenden, ins­besondere die Website des Kunden in eine Referenz­liste zu Werbe­zwecken auf­zu­nehmen und ent­sprechende Links zu setzen.

 

9) Gewährleistung

a. Mangel­hafte Lieferungen oder Leistungen werden von BIBOH inner­halb der Gewähr­leistungs­frist von 24 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Ab­nahme be­ginnt, nach ent­sprechender Mit­teilung des Kunden durch BIBOH aus­gebessert oder aus­getauscht. BIBOH behebt die Mängel kosten­frei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release­stand zur Ver­fügung. Darüber hinaus gehende Auf­wendungen werden nach Aufwand ab­gerechnet.

b. Der Kunde wird die Fehler­behebungs­maßnahmen unver­züglich um­setzen (z. B. neue Release­stände instal­lieren) und dabei die Unter­richtungs­pflichten (Punkt 6d) beachten.

c. Unter un­günstigen Um­ständen können mehr­fache Nach­besserungen er­forderlich sein. Als Mängel gelten Ab­weichungen der er­stellten Web­site­elemente von der verein­barten Gestaltung und Funktions­weise, soweit diese Ab­weichungen die Eignung zur verein­barten Ver­wendung beein­trächtigen.

d. Die Gewähr­leistung besteht nicht, wenn der Mangel nur uner­heblich ist, sich also ins­besondere nicht er­heblich auf die verein­barte Ver­wendung aus­wirkt.

e. Schlägt die Nacher­füllung nach ange­messener Frist­setzung zur Leistung fehl, so kann der Kunde das Rück­gängig­machen des Vertrags oder das Herab­setzen des Kauf­preises ver­langen.

f. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnit­tlichen Kunden ohne weiteres auf­fallen, muss der Kunde BIBOH spätestens inner­halb von 10 Arbeits­tagen nach Lieferung schriftlich mit­teilen. Anderen­falls können An­sprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, ins­besondere die auf­getretenen Fehler­meldungen sind nach Kräften detail­liert wieder­zugeben (z. B. durch Fehler­protokolle).

 

10) Haftung

a. Für Rechts­mängel und Garantien haftet BIBOH un­beschränkt. Die Haftung nach dem Pro­dukt­haftungs­gesetz bleibt un­berührt.

b. Für leichte Fahr­lässigkeit haften BIBOH und deren Erfüllungs­gehilfen be­grenzt auf den vertrags­typischen, vor­her­seh­baren Schaden.

c. Die Haftung für Daten­verlust ist durch den typischen Wieder­herstellungs­aufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vor­nahme zumut­barer Sicherungs­maßnahmen (wie z. B. An­fertigung von Sicherungs­kopien) ein­getreten wäre.

 

11) Pflicht des Kunden zur Datensicherung

a. Der Kunde ist ver­pflichtet, sich vor Daten­verlust an­gemes­sen zu schützen. Da die Neu­instal­lation von Soft­ware, aber auch die Ver­änderung der instal­lierten Soft­ware das Risiko eines Daten­verlustes mit sich bringt, ist der Kunde ins­besondere ver­pflichtet, vor Neu­instal­lation oder Ver­änderung der instal­lierten Soft­ware durch eine um­fassende Daten­sicherung Vor­sorge gegen Daten­verlust zu treffen.

 

12) Datenschutz und Geheimhaltung

a. BIBOH speichert die im Rahmen der Vertrags­anbahnung und -abwicklung be­nötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bank­ver­bindung).

b. Durch die Ver­bindung eines Netz­werks mit dem Internet ent­steht die Möglich­keit der miss­bräuchlichen Ver­wendung von Daten. Ins­besondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungs­maß­nahmen vor un­berechtigtem Zu­griff schützen.

c. Beide Vertrags­partner werden ver­traulich geken­nzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich be­handeln. Soft­ware betref­fende Unter­lagen wie Dokumentationen und vor allem der Quell­code sind vor un­berechtigtem Zu­griff zu schützen.

d. BIBOH weist darauf hin, dass es nach dem der­zeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Ver­viel­fältigungen von Werken ins­besondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Ge­staltungs­mitteln, die online gestellt werden, zu ver­hindern.

 

13) Kündigung

a. Bei Pflege­verträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate nach Vertrags­schluss ordentlich kündigen. Der Vertrag ver­längert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Vertrags­ende schriftlich ge­kündigt wird.

b. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ins­besondere bei einem Ver­stoß gegen Punkt 7 – Nutzungs­rechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Ver­gütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann BIBOH fristlos kündigen.

 

14) Anwendbares Recht

a. Die Vertrags­partner ver­einbaren hinsichtlich sämtlicher Rechts­beziehungen aus diesem Vertrags­verhältnis die An­wendung deutschen Rechts. Auch im grenz­überschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts.

 

15) Salvatorische Klausel

a. Sollte eine Bestimmung dieser Allge­meinen Geschäfts­bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Be­dingungen im Übrigen wirksam. Die Vertrags­partner werden die nichtige Bestim­mung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertrags­partner wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

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